Die Pflicht zum Kauf einer elektronischen Vignette gilt für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen beträgt. Anhänger und Motorräder unterliegen dieser Pflicht nicht. Ab dem 01.01.2021 wird die Liste der ausnahmepflichtigen Fahrzeuge erweitert.